Selbstzahler - IGel - Individueller Gesundheitsleistung
Erweiterte Krebsvorsorge für Männer
in Ergänzung zur gesetzlichen Krebsvorsorge Krebsvorsorge für Männer über 45 Jahren
Die gesetzliche Krebsvorsorge umfasst nicht alle Krebserkrankungen, von denen viele lange Zeit ohne Beschwerden verlaufen. So erfolgt die gesetzliche Untersuchung auf Prostatakrebs, die erst ab dem
45. Lebensjahr durchgeführt wird, nur mittels einer Untersuchung durch den Finger. Selbst bei ausreichender Erfahrung durch den Facharzt kann nur etwas die Hälfte der Carcinome frühzeitig erkannt
werden. Kein Wunder, dass die Entdeckungsrate des Prostatakrebses bei der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchung in Deutschland äußerst niedrig ist.
Die urologischen. Fachgesellschaften (Deutsche Gesellschaft für Urologie, Berufsverband der Deutschen Urologen, European Association of Urology) halten zusätzlich eine Ultraschalluntersuchung über
den After, den sogenannten transrektalen Ultraschall (TRUS), zur genaueren Diagnostik der Vorsteherdrüse hinsichtlich ihrer Anatomie und möglicher Veränderungen für sinnvoll.
Des weiteren kann über die Bestimmung des prostataspezifischen Antigens (PSA) im Blut eine erhebliche Verbesserung der Früherkennung erreicht werden.
Aufgrund der steigenden Zahlen an Tumoren im Harntrakt sehen wir die genaue Untersuchung des Urins (Streifentest und Mikroskopie) als unabdingbar an. Diese ist in der Leistungslegende der
gesetzlichen Krebsvorsorge ebenfalls nicht vorgesehen.
Die Anzahl der Menschen, die an Prostata - oder Harnblasenkrebs sterben ist immer noch sehr hoch. Einen traurigen Rekord in der Statistik nimmt der Prostatakrebs ein, der bei Männern über 60 Jahren
an erster Stelle steht.
Wir möchten Ihnen eine sinnvolle, vernünftige und vor alllem qualifizierte Krebsvorsorge anbieten. Diese dürfen wir jedoch nach den Richtlinien der Ärzteschaft aus Wettbewerbsgründen nicht kostenlos
erbringen. Sie erhalten eine den Bestimmungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) entsprechende Rechnung. Die Bemessung der Gebühren erfolgt nach §5 GOÄ.